Für Medizinprodukte, die der Anlage 1 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung zugeordnet sind, gelten besondere Regelungen. Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) müssen vom Betreiber eines medizinisch genutzten Gerätes nach gesetzlichen Vorgaben in regelmäßigen Fristen durchführt werden. In diese Kategorie fallen Geräte wie zum Beispiel Defibrillatoren, EKG-Geräte, Reizstromtherapiegeräte  und Dialysegeräte.

Im Einzelnen führen wir folgende Dienstleistungen durch:

  • Durchführung von sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) nach Herstellervorgaben.
  • Erstellung von notwendigen Prüfprotokollen und Medizinproduktebüchern.

Für Medizinprodukte mit Messfunktion müssen messtechnische Kontrollen (MTK) durchgeführt werden, wenn sie der Anlage 2 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung zuzuordnen sind, oder der Hersteller diese Kontrollen verlangt:

  • Unsere Medizintechnik führt für Sie notwendige Kontrollen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durch.
  • Dokumentiert und kennzeichnet entsprechend die geprüften und geeichten Geräte.

Unsere Technik führt Reparaturen fast aller Medizingeräte durch. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein unverbindliches Angebot.

Medizinprodukte müssen für einen sicheren Betrieb instand gehalten werden.

Ihre einwandfreie Funktion muss sichergestellt werden durch:

  • Wartung,
  • Instandhaltung,
  • Validierung und
  • hygienische Aufbereitung.

Als qualifizierter Fachbetrieb warten und validieren wir zum Beispiel Autoklaven. Gerne können Sie hierzu ein Angebot bei uns anfordern.